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   LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - L 2 U 119/03   

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https://dejure.org/2003,14836
LSG Rheinland-Pfalz, 13.10.2003 - L 2 U 119/03 (https://dejure.org/2003,14836)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13.10.2003 - L 2 U 119/03 (https://dejure.org/2003,14836)
LSG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 13. Oktober 2003 - L 2 U 119/03 (https://dejure.org/2003,14836)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Unfallversicherung

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anerkennung und Entschädigung als Berufskrankheit oder Quasi-Berufskrankheit; Worst-case-Betrachtung bei der Faserjahrberechnung; Aufnahme der Krankheit in die Anlage zur Berufskrankheitsverordnung; Berufliche Einwirkungen durch polyzyklische aromatische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2004, 163 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • LSG Hessen, 14.07.2009 - L 3 U 227/06

    Anerkennung einer Bronchialkrebserkrankung als Berufskrankheit

    Denn es liegen keine neuen Erkenntnisse vor, die es erlauben würden, die BK-Ziffer 4104 auf Asbestbelastungen von unter 25 Faserjahren zu erweitern, wie Literatur und Rechtsprechung (Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 13. Oktober 2003 - Az.: L 2 U 119/03; Mehrtens-Brandenburger, Die Berufskrankheiten-Verordnung, Kommentar, Anm. 3 zu M 4104; Koch in: Lauterbach, Unfallversicherung, SGB VII, Band 2, § 9 Anhang IV, Ziffern 4.3 und 4.4) und zuletzt auch Prof. A. mit Stellungnahme vom 13. Juli 2008 übereinstimmend bestätigen.
  • SG Hannover, 27.03.2007 - S 22 U 297/05
    Vielmehr wird überwiegend eine Auffassung entweder ausdrücklich vertreten oder stillschweigend zu Grunde gelegt, nach der auch für den Fall der Ursächlichkeit der kumulierten Belastungen durch die zusammenwirkenden Noxen für die eingetretenen Gesundheitsschäden eine Anerkennung nicht nach den einzelnen BK-Tatbeständen, sondern nur unter den Voraussetzungen einer "Wie-BK" gemäß § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommt (Hessisches LSG, Urteil vom 11. April 2001, Aktenzeichen L 3 U 184/99; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 2003, Aktenzeichen L 2 U 119/03; LSG Brandenburg, Urteil vom 28. Juli 2003, Aktenzeichen L 7 U 12/02 und insbesondere BSG, Urteil vom 4. Juli 2002, Aktenzeichen B 2 U 16/01 R).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 22.03.2005 - L 9 U 3/01
    Vielmehr wird überwiegend eine Auffassung entweder ausdrücklich vertreten oder stillschweigend zu Grunde gelegt, nach der auch für den Fall der Ursächlichkeit der kumulierten Belastungen durch die zusammenwirkenden Noxen für die eingetretenen Gesundheitsschäden eine Anerkennung nicht nach den einzelnen BK-Tatbeständen, sondern nur unter den Voraussetzungen einer " Wie-BK" gem. § 9 Abs. 2 SGB VII in Betracht kommt (Hessisches Landessozialgericht, Urteil vom 11.04.2001, Az.: L 3 U 184/99; LSG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13.10.2003, Az. L 2 U 119/03; LSG Brandenburg, Urteil vom 28.7.2003, Az. L 7 U 12/02 und insbesondere BSG, Urteil vom 04.06.2002, Az. B 2 U 16/01 R).
  • SG Osnabrück, 13.01.2005 - S 8 U 316/00
    Diese Voraus-setzungen liegen nicht vor, so dass für die Anwendung des § 551 Abs. 2 RVO kein Raum ist (vgl. Landessozialgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. Oktober 2003, Aktenzeichen L 2 U 119/03).
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